Fragen rund um die 24 Stunden Pflege und Seniorenbetreuung mit Pflege & Betreuung
Wir haben für Sie eine Auswahl an häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie Fragestellungen zu Ihrem Anliegen nicht vorfinden, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Inhalt:
1. Frage: Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?
2. Frage: Sind die vermittelten Arbeitskräfte krankenversichert?
3. Frage: Leisten die Betreuungskräfte lückenlos eine 24-Stunden-Betreuung?
4. Frage: Ist das Beschäftigen von ausländischem Personal legal?
5. Frage: Was passiert, wenn man nicht mit dem Personal auskommt?
6. Frage: Telefon und Internet?
7. Frage: Sind die Betreuungskräfte im Besitz eines Führerscheines?
8. Frage: Was passiert bei Krankheit?
9. Frage: Gibt es versteckte Kosten?
FAQ 24 Stunden Seniorenbetreuung
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel nicht die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung. Es gibt jedoch einige Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden können, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu unterstützen.
Zum Beispiel kann die Pflegekasse im Rahmen der häuslichen Pflege einen Pflegegrad bewilligen und Pflegegeld auszahlen. Das Pflegegeld kann verwendet werden, um eine 24-Stunden-Betreuung selbst zu organisieren und zu finanzieren. Der Betrag des Pflegegeldes hängt von der Höhe des bewilligten Pflegegrades ab und beträgt zwischen 316 Euro und 901 Euro im Monat.
Eine weitere Möglichkeit ist die Inanspruchnahme von Leistungen der ambulanten Pflege. Hierbei können je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf Leistungen wie Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung oder auch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung in der Regel nicht vollständig von der Pflegeversicherung übernommen werden. Es kann daher erforderlich sein, dass der pflegebedürftige Mensch und seine Angehörigen einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Die Verfügbarkeit einer 24-Stunden-Pflege hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem individuellen Pflegebedarf, dem Wohnort und der Verfügbarkeit von Pflegekräften. Eine 24-Stunden-Pflege kann in der Regel nicht sofort verfügbar sein, da es Zeit braucht, um die passende Pflegekraft zu finden und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
In der Regel wird eine 24-Stunden-Pflege von spezialisierten Pflegevermittlungsagenturen organisiert. Diese Agenturen verfügen über ein Netzwerk von qualifizierten Pflegekräften und können in der Regel innerhalb von einigen Tagen bis Wochen eine geeignete Pflegekraft vermitteln. Es kann jedoch auch längere Wartezeiten geben, insbesondere in Gebieten mit hoher Nachfrage nach Pflegekräften.
Es ist daher ratsam, sich frühzeitig um eine 24-Stunden-Pflege zu kümmern und sich bei Bedarf an eine spezialisierte Pflegevermittlungsagentur zu wenden. Es kann auch hilfreich sein, sich von einem professionellen Pflegeberater beraten zu lassen, um die bestmögliche Versorgung zu finden und organisatorische Fragen zu klären.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft arbeitet in der Regel etwa 8 Stunden pro Tag aktiv und ist für die restlichen Stunden als Bereitschaftsdienst verfügbar. Die genauen Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten können jedoch je nach Vereinbarung zwischen der Pflegekraft und dem pflegebedürftigen Menschen oder seinen Angehörigen variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine 24-Stunden-Pflegekraft nicht durchgehend 24 Stunden arbeiten kann und auch Pausen und ausreichend Schlaf benötigt. Eine gute Betreuung und Versorgung kann nur gewährleistet werden, wenn die Pflegekraft ausreichend Ruhezeiten hat und sich ausreichend erholen kann.
Es ist auch wichtig, dass die Arbeitsbedingungen der Pflegekraft den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und faire Arbeitsbedingungen gewährleistet sind. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Pflegekraft, dem pflegebedürftigen Menschen und seinen Angehörigen ist für eine erfolgreiche und langfristige 24-Stunden-Pflege unerlässlich.
Wenn eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Anspruch genommen wird, müssen dem Pflegepersonal angemessene und ausreichende Unterkunft, Verpflegung und Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Das bedeutet, dass der Pflegekraft ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden sollte, in dem sie sich in ihren Ruhezeiten ausreichend erholen kann. Das Zimmer sollte über eine ausreichende Ausstattung wie z.B. ein Bett, einen Schrank, eine Heizung, ein Fenster sowie ein eigenes Badezimmer verfügen.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Pflegekraft ausreichend mit Essen und Trinken versorgt wird. Dies kann durch die Bereitstellung von Lebensmitteln und die Nutzung der vorhandenen Küchenausstattung oder durch die Inanspruchnahme von Mahlzeiten- oder Cateringdiensten gewährleistet werden.
Wenn spezielle Arbeitsmittel wie z.B. Pflegebetten, Pflegehilfsmittel oder medizinische Geräte benötigt werden, sollten diese ebenfalls bereitgestellt werden.
Es ist wichtig, dass die Arbeitsbedingungen der Pflegekraft den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und faire Arbeitsbedingungen gewährleistet sind. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Pflegekraft, dem pflegebedürftigen Menschen und seinen Angehörigen ist für eine erfolgreiche und langfristige 24-Stunden-Pflege unerlässlich.
Die Pflegestufe bei einer 24-Stunden-Pflege hängt vom individuellen Pflegebedarf des pflegebedürftigen Menschen ab. In Deutschland gibt es seit 2017 keine Pflegestufen mehr, sondern es wurde das Pflegegrad-System eingeführt. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf der Grundlage eines Begutachtungsverfahrens.
Die Höhe des Pflegegrades richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen in verschiedenen Bereichen wie z.B. der Mobilität, der kognitiven Fähigkeiten oder der Fähigkeit zur Selbstversorgung. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Unterstützungsbedarf des pflegebedürftigen Menschen.
Eine 24-Stunden-Pflege kann in der Regel bei allen Pflegegraden in Anspruch genommen werden, je nach individuellem Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege in der Regel nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen werden und eine Eigenbeteiligung erforderlich sein kann.
Es ist ratsam, sich von einem professionellen Pflegeberater beraten zu lassen, um die bestmögliche Versorgung zu finden und Fragen zur Finanzierung zu klären.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung können je nach individuellem Bedarf, der Qualifikation der Pflegekraft und der Region, in der die Betreuung erfolgt, stark variieren. In Deutschland liegen die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung durchschnittlich zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung in der Regel nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen werden und eine Eigenbeteiligung erforderlich sein kann. Die genaue Höhe der Eigenbeteiligung hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. dem Pflegegrad des pflegebedürftigen Menschen, der Art und Qualifikation der Pflegekraft und der Region ab.
Es ist ratsam, sich von einem professionellen Pflegeberater beraten zu lassen, um die bestmögliche Versorgung zu finden und Fragen zur Finanzierung zu klären.
Eine polnische Pflegekraft kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezahlt werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Pflegekasse die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege nur bis zu einem bestimmten Höchstsatz übernimmt, der sich nach dem Pflegegrad des pflegebedürftigen Menschen richtet.
Wenn eine polnische Pflegekraft legal in Deutschland beschäftigt wird, d.h. sie ist angemeldet und verfügt über eine Arbeitserlaubnis, können die Kosten für die Pflegekraft von der Pflegekasse übernommen werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Regel müssen die Pflegekraft und der Pflegebedürftige gemeinsam eine Vertrauensperson als Arbeitgeber benennen, die sich um die Abwicklung der notwendigen Formalitäten wie z.B. die Anmeldung der Pflegekraft bei der Sozialversicherung und der Arbeitsagentur kümmert. Die Vertrauensperson übernimmt auch die organisatorische und administrative Abwicklung der Beschäftigung, z.B. die Auszahlung des Gehalts und die Organisation von Urlaub und Krankheit.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft in Deutschland mit einigen rechtlichen und bürokratischen Herausforderungen verbunden sein kann. Es ist ratsam, sich von einem professionellen Pflegeberater oder einem spezialisierten Vermittler beraten zu lassen, um die bestmögliche Versorgung zu finden und Fragen zur Finanzierung und Beschäftigung von ausländischen Pflegekräften zu klären.
Eine 24-Stunden-Pflege darf nicht gegen geltendes Recht und ethische Grundsätze verstoßen. Insbesondere darf sie nicht die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des pflegebedürftigen Menschen verletzen. Konkret bedeutet das:
Die Pflegekraft darf keine körperliche oder seelische Gewalt ausüben oder den pflegebedürftigen Menschen vernachlässigen.
Die Pflegekraft darf keine Medikamente ohne ärztliche Anordnung verabreichen.
Die Pflegekraft darf keine medizinischen Tätigkeiten durchführen, die nur von einem Arzt oder einer qualifizierten medizinischen Fachkraft durchgeführt werden dürfen, wie z.B. Injektionen oder Wundversorgung.
Die Pflegekraft darf nicht ohne Einwilligung des pflegebedürftigen Menschen Entscheidungen treffen oder dessen Willen missachten.
Die Pflegekraft darf keine persönlichen Daten oder Informationen über den pflegebedürftigen Menschen an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist aus rechtlichen oder medizinischen Gründen erforderlich.
Es ist wichtig, dass die 24-Stunden-Pflege durch eine qualifizierte und vertrauenswürdige Pflegekraft durchgeführt wird, die die Bedürfnisse und Wünsche des pflegebedürftigen Menschen respektiert und sich an geltende Gesetze und ethische Grundsätze hält.
Wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege für sich oder einen Angehörigen in Betracht ziehen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Bedarfsermittlung: Klären Sie den Pflegebedarf und die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen. Hierbei können Sie sich von einem professionellen Pflegeberater oder einem ambulanten Pflegedienst unterstützen lassen.
Qualifikation der Pflegekräfte: Achten Sie darauf, dass die Pflegekräfte über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung verfügen und legal beschäftigt sind.
Sprachkenntnisse: Klären Sie, ob die Pflegekräfte ausreichende Deutschkenntnisse haben, um eine reibungslose Kommunikation und Verständigung zu ermöglichen.
Arbeitsbedingungen: Achten Sie darauf, dass die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte angemessen sind und der geltenden Gesetzgebung entsprechen. Dazu gehört auch, dass die Pflegekraft angemessene Ruhe- und Freizeitphasen hat.
Vertragsabschluss: Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit der Pflegekraft ab, der die Bedingungen, die Arbeitszeiten, das Gehalt, Urlaubsregelungen und andere relevante Punkte festlegt.
Kosten: Klären Sie die Kosten für die 24-Stunden-Pflege und die mögliche finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Achten Sie darauf, dass alle Kosten transparent dargestellt werden.
Kontinuierliche Betreuung: Stellen Sie sicher, dass eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet ist, d.h. dass bei Ausfall der Pflegekraft eine schnelle Ersatzlösung gefunden werden kann.
Es ist ratsam, sich von einem professionellen Pflegeberater oder einem ambulanten Pflegedienst beraten zu lassen, um die bestmögliche Versorgung zu finden und Fragen zur Finanzierung und Organisation der 24-Stunden-Pflege zu klären.
1. Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?
Jeder kennt den Spruch: Deutsche Sprache, schwere Sprache. Wir vermitteln ausschließlich Betreuungspersonal, das der deutschen Sprache in den Grundkenntnissen mächtig ist. Einfache Kommunikation ist immer möglich! Selbstverständlich gibt es Betreuungspersonal, das fließend deutsch spricht und sogar grammatikalisch korrekt. Es ist uns allerdings wichtig, wie viel Wert Sie auf die Sprachkenntnisse legen. Deswegen sollten Sie uns dies im Fragebogen mitteilen. Tatsache ist, dass die Sprachkenntnisse der osteuropäischen Betreuungskräfte während der Arbeit in Deutschland stets besser werden.
2. Sind die vermittelten Arbeitskräfte krankenversichert?
Ja, alle von uns vermittelten Arbeitskräfte sind in ihrem Heimatland sozialversichert. Dies wird durch das A1-Formular bestätigt. Wenn die Arbeitskräfte in Deutschland arbeiten, erhalten sie vom Versicherungsträger in der Heimat eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Mit dieser Karte kann die Betreuungskraft im Falle einer Krankheit einen Arzt ihrer Wahl konsultieren und sich behandeln lassen.
3. Leisten die Betreuungskräfte lückenlos eine 24-Stunden-Betreuung?
In erster Linie geht es darum, den Kunden bzw. Patienten zu versorgen. Dazu gehören unter anderem das Einkaufen von Lebensmitteln, die Haushaltsführung, das Reinigen der Räumlichkeiten und auch Hilfestellungen im Bad und WC. Eine Betreuungskraft kann nicht 24 Stunden wach und am Arbeiten sein. Es muss gewährleistet werden, dass die Betreuungskräfte ausreichend Pausen und Freizeitausgleich über den Tag verteilt erhalten. Je nach Stelle kann dies individuell vereinbart und mit uns vorher abgesprochen werden.
4. Ist das Beschäftigen von ausländischem Personal legal?
Ja, denn die von uns vermittelten Arbeitskräfte befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit dürfen osteuropäische Pflegefirmen offiziell in Deutschland arbeiten. Dies wird wiederum durch das A1-Formular nachgewiesen und kann jederzeit bei uns eingesehen werden.
5. Was passiert wenn man nicht mit dem Personal auskommt?
Es kann vorkommen, dass man mit dem vermittelten Betreuungspersonal nicht auskommt. In diesem Fall müssen Sie natürlich nicht die gesamte geplante Dauer miteinander verbringen. Im normalen Fall regelt sich das während der Eingewöhnungszeit. Sollte es nach dieser Zeit noch immer nicht passen, suchen wir selbstverständlich eine alternative Arbeitskraft. Es entstehen deswegen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren, bis auf die anfallenden Reisekosten.
Viele Telefonanbieter bieten inzwischen eine EU-Flatrate an. Diese kostet im Regelfall keine 4 € im Monat. Viele Betreuungskräfte nehmen auch ihren eigenen Laptop mit, um mit Hilfe des Internets kostenlos mit Iihren Angehörigen im Ausland telefonieren zu können. Es ist also ratsam, kostenlos Internet zur Verfügung zu stellen, denn es fördert das Miteinander in einem Haushalt.
7. Sind die Betreuungskräfte im Besitz eines Führerscheines?
Nicht alle Betreuungskräfte besitzen einen Führerschein. Oftmals wird dieser auch nicht benötigt, da kein PKW im Haushalt vorhanden ist. Die meisten Einkäufe sind gut mit einem Fahrrad oder mit der Familie zu bewältigen. Ist jedoch ein PKW im Haushalt vorhanden, so kann man diesen natürlich auch nutzen. Dazu müssen Sie allerdings Ihre KFZ-Versicherung in Kenntnis davon setzen, dass eine weitere Person diesen PKW fahren wird. Achtung, für Schäden, die durch die Betreuungskraft verursacht werden, haften Sie als KFZ-Versicherungsnehmer selbst.
8. Was passiert bei Krankheit?
Wird die Betreuungskraft im Zeitraum Ihrer Beschäftigung krank, so sorgen wir selbstverständlich für Ersatz, die die Betreuung weiter übernimmt. Als Angehöriger können Sie sich drauf verlassen, dass die lückenlose Versorgung des Kunden bzw. Patienten gewährleistet wird. Es entstehen deswegen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren, bis auf die anfallenden Reisekosten.
Nein, neben den aufgeführten Kosten entstehen keine weiteren Gebühren für Sie.